Mitgliedschaft im Deichverband

 

Mitglieder des Verbandes sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke und Anlagen, die ganz oder teilweise zum Verbandsgebiet gehören. Der Verband führt ein beständig aktualisiertes Mitgliederverzeichnis.

 

Mitglieder haben Rechte und Pflichten. Das wichtigste Recht der Mitglieder ist die Wahl des Erbentages alle fünf Jahre. Zu den wichtigsten Pflichten der Mitglieder gehört es,  dem Verband die Beiträge zu leisten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung benötigt.

 

Weiteres siehe Einführung