Organe
Organe des Deichverbandes Dormagen/Zons sind gemäß § 6 des Wasserverbandsgesetzes das Deichamt und der Erbentag (siehe hierzu und im folgenden auch die Begriffserklärungen).
Das Deichamt besteht aus dem Deichgräf, dem stellvertretenden Deichgräf (= 1. Heimrat), dem Geschäftsführer und bis zu weiteren 6 Heimräten.
Die Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Organe:
Das nachstehende Organigramm veranschaulicht die rechtlichen Beziehungen und die persönlichen Besetzungen: