Organe

 

Organe des Deichverbandes Dormagen/Zons sind gemäß § 6 des Wasserverbandsgesetzes das Deichamt und der Erbentag (siehe hierzu und im folgenden auch die  Begriffserklärungen).

Das Deichamt besteht aus dem Deichgräf, dem stellvertretenden Deichgräf (= 1. Heimrat), dem Geschäftsführer und bis zu weiteren 6  Heimräten. 

Die Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Die Organe:

Das nachstehende Organigramm veranschaulicht die rechtlichen Beziehungen und die persönlichen Besetzungen:

 

 

Der Erbentag

 

Der Erbentag hat 14 Mitglieder. Er wird von der aus allen Verbandsmitgliedern bestehenden Mitgliederversammlung gewählt. Der Erbentag wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl des ab dem 01.07.2019 amtierenden Erbentags fand am 16.06.2019 statt.

 

 

Das Deichamt

 

Der im Wasserverbandsgesetz und in der Satzung des Deichverbandes als Deichamt bezeichnete Vorstand besteht aus dem Deichgräf und bis zu 8 Heimräten. Einer dieser Heimräte wird vom Erdentag als stellvertretender Deichgräf gewählt. Die Amtszeiten der Mitglieder des Deichamtes haben am 01.04.2015 begonnen und enden am 31. 03.2020. Die persönlichen Amtszeiten einzelner Mitglieder des Deichamtes können wegen einer Wahl nach dem 01.04.2015 davon abweichen.