Aufgaben und Zuständigkeiten des Erbentages
Der Erbentag hat neben den ihm durch die Satzung zugewiesenen Kompetenzen die Aufgaben:
- Umgestaltung und Auflösung des Deichverbandes,
- Änderung und Ergänzung der Satzung,
- Wahl der Mitglieder des Deichamtes,
- Entlastung des Deichamtes,
- Festsetzung des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge,
- Erstellung der Veranlagungsregeln für die Beitragsordnung,
- Beschlussfassung über die Übernahme von Aufträgen Dritter,
- Beschlussfassung über die Vergütung und sonstige Entschädigung für Dienstkräfte des Verbandes,
- Beratung des Deichamtes in allen wichtigen Angelegenheiten.