Zuständigkeit

 

Die Grenzen der Zuständigkeit des Deichverbandes Dormagen/Zons sind in der Übersichtskarte zu sehen.

Hier sind die Grenzen bei Stromkilometer 711,25 km (B 9, ca. Höhe Bayer Tor 1) an den Zuständigkeitsbereich der Stadt Köln und 726,8 km (zwischen Düsseldorfer Strasse und Sachtlebenstrasse) an den Zuständigkeitsbereich des Deichverbandes Neuss-Uedesheim erkennbar.

Das Bemessungshochwasser (siehe Begriffserklärungen) liegt am Stromkilometer 711,25 bei 42,58 NN, bei Stromkilometer 718,00 (Fähre Zons) bei 41,27 NN und bei Stromkilometer 726,8 bei 39,78 NN. Dies entspricht einem Gefälle von 2,80 m.

Wie wird nun dieses Gebiet, das die Zuständigkeit des Deichverbandes und damit die Mitgliedschaft der Grundbesitzer dieses Raumes regelt, vom Deichverband festgelegt?

Grundlage ist zunächst einmal das Wasserverbandsgesetz, das (auszugsweise) hierzu festlegt:

Mitglieder eines Verbandes sind gem. § 4 WVG i. d. R. alle Eigentümer von Grundstücken, die in Verbandsgebiet liegen (so genannte dingliche Mitglieder). Mitglied eines Verbandes kann jedoch auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein als sog. korporatives Mitglied. Dies kann z. B. eine Kommune oder ein Wasserverband als Unterverband sein.

Gründet sich ein Verband oder weitet er sein Verbandsgebiet aus, sind die Grundstückseigentümer, die von der Erledigung der Arbeit des Verbandes einen Vorteil haben, durch die Bezirksregierung förmlich zur Mitgliedschaft heranzuziehen. Dies ist auf Antrag oder auch zwangsweise möglich, um alle Vorteilhabenden zu erfassen und eine gerechte Lastenverteilung auf alle zu gewährleisten.

Das Verbandsgebiet eines Deichverbandes umfasst alle Grundstücke, die von der Aufgabenerledigung des Verbandes einen Vorteil haben. Dieser Vorteil kann z. B. darin liegen, dass das Grundstück vor Hochwasser geschützt wird oder dass das auf das Grundstück fallende Regenwasser schadlos in einen Graben und später in den Rhein abgeführt wird. Der Begriff des Vorteils ist hier sehr abstrakt zu verstehen.

Daraus folgt:

Je höher die Deichanlage, je weiter ihre räumliche Schutzfunktion reicht, desto größer wird das Verbandsgebiet sein.

Durch die letzte Erhöhung eines Teils der Dormagener Deichanlage - nach dem Jahrhunderthochwasser 1995 -, wurde so auch das Verbandsgebiet deutlich vergrößert.