Aufgaben des Verbandes und des Deichamtes

 

Der Verband hat die Aufgabe:

  • Die im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke und Anlagen vor Hochwasser zu schützen.
  • Er ist ferner berechtigt Anlagen herzustellen, zu betreiben, zu ändern und zu unterhalten.

     

Das Deichamt hat nach dem Wasserverbandsgesetz und der Satzung folgende Aufgaben:

  • Aufstellung des Haushaltsplanes, einschließlich der Nachträge
  • Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen und Krediten
  • Aufstellung der Jahresrechnung
  • Beschlussfassung über Vergaben von Aufträgen zur Verwirklichung des Verbandsunternehmens, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung und Ergänzung der Satzung sowie des Verbandsplanes
  • Beschlussfassung über Geschäfte einer festgelegten Größenordnung
  • Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln