Der Verband hat die Aufgabe:
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Die im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke und Anlagen vor Hochwasser zu schützen.
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Er ist ferner berechtigt Anlagen herzustellen, zu betreiben, zu ändern und zu unterhalten.
Das Deichamt hat nach dem Wasserverbandsgesetz und der Satzung folgende Aufgaben:
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Aufstellung des Haushaltsplanes, einschließlich der Nachträge
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Beschlussfassung über die Aufnahme von Darlehen und Krediten
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Aufstellung der Jahresrechnung
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Beschlussfassung über Vergaben von Aufträgen zur Verwirklichung des Verbandsunternehmens, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung
handelt
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Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung und Ergänzung der Satzung sowie des Verbandsplanes
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Beschlussfassung über Geschäfte einer festgelegten Größenordnung
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Entscheidung über die Einlegung von Rechtsmitteln